Vergabebeschleunigungspaket im Bundesrat
In ihrer September-Sitzung beriet die Länderkammer über die vergaberechtlichen Vorhaben der Bundesregierung und hat Stellungnahmen verabschiedet. Am 10. Oktober soll der Bundestag erstmals beraten.
In ihrer September-Sitzung beriet die Länderkammer über die vergaberechtlichen Vorhaben der Bundesregierung und hat Stellungnahmen verabschiedet. Am 10. Oktober soll der Bundestag erstmals beraten.
Am heutigen Freitag berät der Bundesrat einen Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ziel hat.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt nach zweimaliger Verschiebung ab dem 30. Dezember 2026. Im Juli 2026 hat die Europäische Kommission die Liste der erfassten Produkte aktualisiert und die Funktionsweise des Informationssystems für Sorgfaltserklärungen festgelegt.
Nachdem das Bundeskabinett Ende November den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen hat, wird das Vorhaben wohl am 20. Dezember im Bundesrat beraten.
Das OZG-Änderungsgesetz könnte nach erfolgtem Vermittlungsverfahren noch in dieser Woche beschlossen werden.
Mit dem Wachstumschancengesetz sieht der Gesetzgeber die Einführung der obligatorischen E-Rechnung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 vor.
Der Bundesrat hat einer Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften zugestimmt. Von der Bundesregierung fordert er erneut rechtssichere Erläuterungen zur Auftragswertberechnung von Planungsleistungen.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 22. März die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) übersendet.
Die Bundesregierung hat einen Antrag des Bundesrats kommentiert – und überwiegend abschlägig beschieden.
Der Bundesrat hat einen Entschließungsantrag des Freistaats Bayern zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte verabschiedet.
Dringenden Handlungsbedarf bei den EU-Schwellenwerten sieht der Freistaat Bayern angesichts der aktuellen Preisentwicklung. In einem Entschließungsantrag an den Bundesrat wird neben einer inflationsbedingten Erhöhung der Schwellenwerte auch ein jährlicher Turnus bei deren Anpassung gefordert.
Seit dem 2. August 2021 gilt der erste Referenzzeitraum für die Beschaffung von als sauber definierten Straßenfahrzeugen und Nutzfahrzeugen, einschließlich Bussen.