Bremen erlaubt Direktaufträge bis 500.000 Euro
Seit dem 2. Oktober 2026 dürfen öffentliche Auftraggeber in Bremen Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro und Bauleistungen bis 500.000 Euro direkt vergeben. Oberhalb davon sollen eigene bremische Verfahrensordnungen an die Stelle von UVgO und VOB/A treten.



