Bund plant Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
Die Bundesregierung beabsichtigt, das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV durch dessen Streichung beizulegen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV durch dessen Streichung beizulegen.
Die Stellungnahmen zur Bundestariftreue liegen inzwischen online vor.