Land Nordrhein-Westfalen ändert Wertgrenzen zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Zur Eindämmung der Pandemiefolgen hat das Land Nordrhein-Westfalen erneut die vergaberechtlichen Wertgrenzen erhöht.
Zur Eindämmung der Pandemiefolgen hat das Land Nordrhein-Westfalen erneut die vergaberechtlichen Wertgrenzen erhöht.
Brandenburg setzt die UVgO auch für Landesbehörden zum 01. Januar 2019 in Kraft.
Mit diesem Blog-Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über aus unserer Sicht interessante Beiträge der letzten Wochen geben, die uns bei unseren täglichen Recherchen besonders aufgefallen sind.