Land Nordrhein-Westfalen ändert Wertgrenzen zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Zur Eindämmung der Pandemiefolgen hat das Land Nordrhein-Westfalen erneut die vergaberechtlichen Wertgrenzen erhöht.
Zur Eindämmung der Pandemiefolgen hat das Land Nordrhein-Westfalen erneut die vergaberechtlichen Wertgrenzen erhöht.
Brandenburg setzt die UVgO auch für Landesbehörden zum 01. Januar 2019 in Kraft.
Mit diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über aus unserer Sicht interessante Beiträge der letzten Wochen geben, die uns bei unseren täglichen Recherchen besonders aufgefallen sind.