BGH grenzt großen Schadensersatz bei Vergabefehlern ein
BGH (08.12.2020, XIII ZR 19 / 19) zur Frage der Voraussetzungen des „großen Schadensersatzes“
Die Bindefrist bezeichnet die Zeitspanne, die einem Auftraggeber für die Ermittlung und Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebotes zur Verfügung steht. Die Bieter sind während der Bindefrist an ihre Angebote gebunden und können diese weder zurückziehen noch abändern (vgl. § 10 Abs. 4 S. 1 VOB/A; § 13 UVgO).
BGH (08.12.2020, XIII ZR 19 / 19) zur Frage der Voraussetzungen des „großen Schadensersatzes“
OLG Celle (30.01.2020, 13 Verg 14 / 19): Ist der Zuschlag auf ein Angebot trotz überschrittener Bindefrist möglich?