Das cosinex Vergabemanagementsystem steht vor dem größten Entwicklungssprung seiner Versionsgeschichte. Mit dem VMS 10 profitieren Nutzer von einer Vielzahl neuer Funktionen, die wir in einer Artikelserie vorstellen.
Bisher erschienen
Das cosinex Vergabemanagementsystem steht vor dem größten Entwicklungssprung seiner Versionsgeschichte. Mit dem VMS 10 profitieren Nutzer von einer Vielzahl neuer Funktionen, die wir in einer Artikelserie vorstellen.
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Der Grundsatz der Transparenz ist insbesondere vor dem Hintergrund der verwendeten Wertungsformel wichtig, da gerade hier den Bietern aufgezeigt wird, auf welche Kriterien es der Vergabestelle ankommt und wie diese gewichtet sind. Regelmäßig werden dabei auch Preise in Preispunkte umgerechnet, um sie mit den Leistungspunkten besser vergleichbar zu machen. Bei der konkreten Umsetzung der Umrechnung mit mathematischen Verfahren, sogenannten Interpolationsmethoden, gibt es einige Fallstricke zu beachten, da nicht alle Umrechnungsverfahren zulässig sind. Das OLG Rostock hat in einem jüngsten Beschluss (Beschluss vom 03.02.2021, 17 Verg 6 / 20) die bestehende Rechtsansicht bekräftigt, dass die Preisumrechnungsformel nicht veröffentlicht werden muss. Gleiches gilt, wenn etwa im Zuge eines Nachprüfungsverfahrens die Umrechnungsformel bzw. Interpolationsmethode geändert wird.
Gegenstand des betreffenden Verfahrens war ein Nachprüfungsantrag im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung im Rahmen des Bebauungsplans. Sowohl Antragstellerin als auch der Beigeladene betrieben ein Architekturbüro. Die Antragsgegnerin hatte das Vorhaben im Jahr 2019 europaweit zur Ausschreibung gebracht. Im Frühjahr 2020 war daraufhin nach Eingang entsprechender Angebote im Verhandlungsverfahren eine erste Wertungsentscheidung erfolgt. Gegen die beabsichtigte Beauftragung des Beigeladenen hatte die Antragstellerin sich vor der Vergabekammer in dem dortigen Verfahren erfolgreich gewehrt. Obwohl die Angebotswertung, wie von der Kammer gefordert, wiederholt wurde, nahm auch bei der zweiten Angebotswertung erneut der Beigeladene den ersten Platz ein, die Antragstellerin folgte nunmehr auf Platz 2, wobei die Ergebnisse der erneuten Wertung nicht wesentlich von den vorherigen aus dem „ersten Durchlauf“ abwichen. Den gesamten Artikel lesen…
Bereits die Gründung der Autobahn GmbH (ehemals Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen, kurz IGA) im Jahr 2018 war Gegenstand kontroverser Diskussionen, da befürchtet wurde, dass damit eine schleichende Privatisierung des deutschen Autobahnnetzes einhergeht. Seit dem 01. Januar 2021 obliegen der bundeseigenen GmbH Teile von Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßiger Verwaltung der deutschen Autobahnen. Dies führt nun zu einer neuen Debatte, die sich diesmal vor allem um die Fragestellung dreht, ob die mit der Gründung der Autobahn GmbH beabsichtigte Kostenersparnis auch in den Ausschreibungen das oberste Ziel bleibt oder auch andere Wertungs- bzw. Leistungskriterien in Ausschreibungen im Straßenbau Einzug halten sollen.
Bei fast 150 laufenden Autobahn-Baustellen ergeben sich Regierungsangaben zufolge gegenüber den ursprünglichen Planungen Mehrkosten in Milliardenhöhe. Eines der Negativbeispiele ist dabei der Ausbau der A100 in Berlin. Seit 2013 haben sich die Kosten für den Ausbau bzw. die Erweiterung um einen 3,2 Kilometer langen Autobahnabschnitt um rund 140 Millionen Euro verteuert und belaufen sich mittlerweile auf über 613 Millionen Euro.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi Bayern) hat seinen Leitfaden „Das wirtschaftliche Angebot“ aktualisiert, mit welchem öffentlichen Auftraggebern ein Überblick über die zentralen Aspekte gegeben werden, auf die bei öffentlichen Ausschreibungen zu achten ist.
Der Leitfaden umfasst insbesondere Hinweise zur Erstellung der Vergabeunterlagen und der Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien auf Basis der einschlägigen Gesetzestexte im Rahmen förmlicher Vergabeverfahren. Darüber hinaus wird auch auf die Gewichtung der Zuschlagskriterien und auf die Konsequenzen fehlerhafter Angebotswertungen eingegangen.
Ferner wird das eigentliche Wertungsverfahren prozessorientiert anhand der typischen vier Phasen, die im Rahmen der Wertung zu durchlaufen sind, besprochen.
Die entsprechenden Phasen im Vergabeverfahren sind:
Der Leitfaden bietet einen guten Überblick über die verschiedenen Facetten, die im Den gesamten Artikel lesen…
„Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt“ – dies gibt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in § 127 Abs. 1 Satz 1 vor. Doch hinter dieser knappen Formulierung versteckt sich geradezu eine Wissenschaft zu der Frage, mit welcher Wertungsmethode für die jeweilige Ausschreibung aus Preis und ggf. Kriteriengewichtung die „Wirtschaftlichkeit“ eines Angebotes ermittelt wird. Eine Beitragsreihe von Dr. Stefan Krusenbaum – Assistent der Geschäftsführung bei cosinex – stellt die verschiedenen Ansätze vor und gibt einen Überblick, welche Methoden unter welchen Anforderungen geeignet erscheinen.
Alle Teile der Reihe
Im Rahmen der Gestaltung der Ausschreibung stehen Vergabepraktiker immer wieder vor der Herausforderung, die passenden Wertungskriterien anzugeben und ein sinnvolles Bewertungsschema festzulegen, mit dem schlussendlich bei der Angebotswertung auch tatsächlich das für die Vergabestelle „beste“ Angebot ermittelt wird. In der Praxis ist aber die Auswahl der Wertungsmethode dabei von verschiedenen Aspekten abhängig, wie etwa der Art der Leistung, der erwarteten Anzahl von Angeboten aber auch von den Zielen der Vergabestelle. Neben Hinweisen für die Praxis wird am Ende des dritten Teils eine tabellarische Übersicht gegeben, die bei der Auswahl einer passenden Wertungsmethode anhand gängiger Kriterien unterstützen soll.
Im ersten Teil wird der Frage nachgegangen, was je nach Anzahl der herangezogenen Wertungskriterien zu beachten ist und beleuchtet, wo genau eigentlich aus entscheidungstheoretischer Sicht die Herausforderung bei der Wahl eines passenden Wertungsverfahrens liegt. Anschließend wird die einfachste Bewertungsmethode, die Auswahl nach dem niedrigsten Preis, vor dem Hintergrund ihrer Einsatzmöglichkeiten betrachtet. Am Ende dieses ersten Teils lässt sich so bereits ein Zwischenfazit ziehen, in welchen Konstellationen die auch in unserem Vergabemanagementsystem angebotene Methode des niedrigsten Preises als Wertungsverfahren geeignet ist und für welche Verfahren die Methode ungeeignet erscheint. Den gesamten Artikel lesen…
Während die Einhaltung von Formvorgaben bei öffentlichen Ausschreibungen häufig mit der Lupe nachzuhalten sind und die rechtlichen Vorgaben einzelne Aspekte der Dokumentation bisweilen äußerst feingranular regeln, gibt es zu einer der Kernfragen, nämlich wie die Wirtschaftlichkeit zu ermitteln ist – außerhalb von Vorgaben zur Transparenz – vergaberechtlich kaum Regelungen. Diesen Gestaltungsspielraum sinnvoll auszunutzen, ist eine Herausforderung für Vergabestellen, gerade wenn es um die Ausschreibung nicht standardisierter Güter und Leistungen geht.
Im Rahmen von 9 ½ Thesen zum wirtschaftlichsten Angebot gibt Herr Thomas Ferber, Diplom-Mathematiker und Fachautor, Tipps und Hinweise rund um die Gestaltung von Leistungsverzeichnissen und die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit.
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In der vierten und letzten Prüfungs- und Wertungsstufe wird unter den verbliebenen Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt, auf welches der Zuschlag erteilt werden soll. Doch was versteht man unter „Wirtschaftlichkeit“ und „wirtschaftlichstes Angebot“ und was ist bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu beachten? Im Folgenden werden 9 ½ Thesen zur Wirtschaftlichkeit zur Diskussion gestellt.
Auch eine Zuschlagsentscheidung, die zu 100% den Anschaffungspreis betrachtet, kann eine vernünftige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sein und kann zu qualitativen Angeboten führen. Die Qualität der zu liefernden Leistung wird dann einzig und allein über die Leistungsbeschreibung vorgegeben und letztendlich durch Ausschlusskriterien beschrieben und gesteuert. Den gesamten Artikel lesen…
„Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt“ – dies schreibt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in § 97 Abs. 5 vor. Doch hinter dieser knappen Formulierung versteckt sich geradezu eine Wissenschaft, denn das Aufspüren des wirtschaftlichsten Angebots ist alles andere als trivial. Welche Methode ist die richtige, um Angebote zu werten und zu vergleichen? Vergabestellen können leicht den Eindruck gewinnen, den so ermittelten Ergebnissen ausgeliefert zu sein und greifen daher noch zu häufig auf den Preis als einziges Zuschlagskriterium zurück. Dabei sollte neben der Leistungsbeschreibung als Herzstück der Vergabe dem Kriterienkatalog und der Auswahl der geeigneten bzw. „richtigen“ Bewertungsformel besondere Bedeutung zukommen. Immerhin bestimmt diese nach einer Wertung letztendlich das Ergebnis der Ausschreibung.
Daher haben wir mit Herrn Thomas Ferber, Diplom-Mathematiker und Autor eines neuen Buches zu diesem Thema zu den Vor- und Nachteilen der Bewertungsmethoden und -kriterien gesprochen. Den gesamten Artikel lesen…