Abweichend vom bundesweiten Mindestlohn regeln die meisten Länder für öffentliche Aufträge eigene Vergabemindestlöhne. Da die Anzahl der Beschäftigten, die nach Tarif bezahlt werden, in den letzten Jahren weiter gesunken ist und in Ostdeutschland mittlerweile bei unter 50 % liegt, sollen nun in Brandenburg und Sachsen neue Vergabemindestlöhne beschlossen werden, um nur solchen Unternehmen, die ihre Arbeiter auch in ausreichendem Maße vergüten, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen.
Nicht immer ist die Bezeichnung AT (außertariflich) ein Synonym für ein überdurchschnittliches Gehalt. Tarifverträge ermöglichen es, einer breiten Arbeitnehmerschicht angemessene und mit bestimmten Gehaltsanpassungen verbundene Saläre zu beziehen. Umso bedenklicher ist es, dass die Quote der Arbeitnehmer, die nach einem Tarifvertrag bezahlt werden, in den letzten Jahren stark gesunken ist und in den ostdeutschen Bundesländern mittlerweile bei unter 50 % liegt.
Eigene Grafik: Anteil der Beschäftigen in Deutschland von 2000 bis 2018, die nach Tarif vergütet werden.
Einige Bundesländer schreiben daher für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl auf landes- als auch auf kommunaler Ebene bereits einen Vergabe-Mindestlohn vor, der von diesen Ländern selbst festgelegt wird und mitunter über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.