Ergänzungsband 2023 zur VOB eingeführt
Seit dem 1. Oktober sind mit dem VOB 2019 Ergänzungsband 2023 neue und überarbeitete Allgemeine Technische Vertragsbedingungen in Kraft.
Seit dem 1. Oktober sind mit dem VOB 2019 Ergänzungsband 2023 neue und überarbeitete Allgemeine Technische Vertragsbedingungen in Kraft.
Das Bundesbauministerium und das Bundesverkehrsministerium haben die Stoffpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Die Bundesregierung plant bei der Schaffung von Wohnraum auch eine Vereinfachung vergaberechtlicher Regelungen. Das gab das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ am 12. Oktober bekannt.
Die Bundesarchitektenkammer hat gemeinsam mit weiteren Kammern und Verbänden den Leitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen auf den neuesten Stand gebracht.
Für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Planungsaufträge sprechen sich der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) aus.
Im November 2019 wurde die neue Generation des Standardleistungsbuches für das Bauwesen (STLB-Bau) an die Kunden der bekannten digitalen Textdatenbank für Bauleistungen ausgeliefert.