Barrierefreiheit in der E-Vergabe
Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes gilt an jedem Tag: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung nehmen wir zum Anlass, um zu zeigen, wie wir Menschen mit Behinderung die Arbeit mit unseren Lösungen barrierefrei ermöglichen – und warum die öffentliche Verwaltung in Deutschland auch für uns ein Vorbild ist.




