Rechtsschutz im Unterschwellenbereich: Landesrecht zählt
Das OLG Zweibrücken hat zu den Wechselwirkungen zwischen vergaberechtlichen Regelungen eines Bundeslandes und dem Rechtsschutz Stellung genommen.
Das OLG Zweibrücken hat zu den Wechselwirkungen zwischen vergaberechtlichen Regelungen eines Bundeslandes und dem Rechtsschutz Stellung genommen.
Bei Nutzung eines bestimmten Formularsatzes in der E-Vergabe sollten drohende Wechselwirkungen im Fall einer Doppelerfassung von Angebotspreisen und Nachlässen bekannt sein, wie ein Beschluss der Vergabekammer des Bundes zeigt.
Am 11.6.2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettengesetz, LkSG) angenommen. Unternehmen droht bei Verstoß der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre.
Der Vergabesenat bei dem OLG Dresden hat sich der Frage gewidmet, wie die Angabe des Geschäftsumsatzes im Formblatt 124 des VHB auszulegen ist (Beschluss vom 05.02.2021, Verg 4 / 20).
Das Bundeskartellamt hat mit der Entgegennahme von Registrierungen zum Wettbewerbsregister (WRegG) begonnen.
Der Ausschluss eines Angebotes wegen vorangegangener Schlechtleistung eines Bieters wird zumeist unter dem Aspekt diskutiert, welche Verfehlung einen Ausschluss rechtfertigt. Der Vergabesenat bei dem OLG München hat in einem jüngst ergangenen Beschluss erläutert, wie die Vergabestelle vorgehen muss, damit der Ausschluss auch hält (Beschluss vom 29.01.2021, Verg 11 / 20).
EuGH: Bis zur Entscheidung über die Rechtswirksamkeit eines Ausschlusses können Bieter Verstöße rügen
So will die EU-Kommission die Bekämpfung wettbewerbsverzerrender Absprachen bei öffentlichen Vergaben fördern.
Wie kann sich das betroffene Unternehmen gegen eine Vergabesperre außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens wehren?
Verzögerungen beim Hochladen der Angebote mit der Folge der Fristversäumnis gehen in der Regel zu Lasten des Bieters
OLG Düsseldorf (12.02.20, Verg 24/19) zur Übermittlung von AGB der Bieter + Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Rüge
Philipp Böhme, Geschäftsführer Creditreform Bochum, über das Risiko des wirtschaftlichen Ausfalls des Bieters.