Angebotsausschluss wegen falschem Dateiformat ist rechtens
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob öffentliche Auftraggeber bestimmte Dateiformate wie GAEB bei der Angebotsabgabe vorschreiben können.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob öffentliche Auftraggeber bestimmte Dateiformate wie GAEB bei der Angebotsabgabe vorschreiben können.
Der Aufklärung des Angebotsinhalts kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Wie hoch die Anforderungen an eine vergaberechtskonforme Aufklärung sind, zeigt ein Beschluss der Vergabekammer Südbayern.
Erneut hat eine Vergabekammer den Ausschluss eines Angebots wegen unvollständigem Angebotsschreiben für unbegründet erklärt.
Der Ausschlussgrund „verbundenes Unternehmen“ ist im Katalog der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB nicht enthalten. Der Vergabesenat bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht hat einen belastbaren Weg aufgezeigt, um dennoch einen Ausschluss vergaberechtskonform zu begründen.
Wie ist damit umzugehen, wenn bei neuerlicher Durchsicht der Vergabeakte Zweifel an der Feststellung der Eignung aufkommen?
Unser Autor nimmt einen Beschluss der Vergabekammer Nordbayern in den Blick, der die Rechtsfolgen eines Angebotsschreibens ohne Namen des Bieters zum Gegenstand hat.
Welchen Stellenwert hat das Angebotsschreiben im Kontext der E-Vergabe? Hermann Summa, ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Koblenz, gibt einen Überblick der aktuellen Rechtslage.
In der täglichen Arbeit wird die Entscheidung, Nachweise nicht nachzufordern, mitunter nur rudimentär begründet. Warum dies zu beträchtlichen Verzögerungen im Vergabeverfahren führen kann, erläutert Norbert Dippel in dieser Beschlussbesprechung.
Das OLG Zweibrücken hat zu den Wechselwirkungen zwischen vergaberechtlichen Regelungen eines Bundeslandes und dem Rechtsschutz Stellung genommen.
Bei Nutzung eines bestimmten Formularsatzes in der E-Vergabe sollten drohende Wechselwirkungen im Fall einer Doppelerfassung von Angebotspreisen und Nachlässen bekannt sein, wie ein Beschluss der Vergabekammer des Bundes zeigt.
Am 11.6.2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettengesetz, LkSG) angenommen. Unternehmen droht bei Verstoß der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre.
Der Vergabesenat bei dem OLG Dresden hat sich der Frage gewidmet, wie die Angabe des Geschäftsumsatzes im Formblatt 124 des VHB auszulegen ist (Beschluss vom 05.02.2021, Verg 4 / 20).