BVerwG: Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch bei Ausschreibungen
Die Anfrage dürfte vielen Vergabestellen bekannt sein: Ein Informationsdienstleister begehrt – zum Teil mit Klageandrohung und gestützt auf vermeintliche presserechtliche Ansprüche – die Übermittlung nicht veröffentlichter Informationen zu Vergabeverfahren, wie z.B. den Namen des Auftragnehmers, die Auftragssumme, Anzahl der Bieter.