Land Nordrhein-Westfalen ändert Wertgrenzen zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Zur Eindämmung der Pandemiefolgen hat das Land Nordrhein-Westfalen erneut die vergaberechtlichen Wertgrenzen erhöht.
Zur Eindämmung der Pandemiefolgen hat das Land Nordrhein-Westfalen erneut die vergaberechtlichen Wertgrenzen erhöht.
2019 wurden in Rheinland-Pfalz die Auftragswertgrenzen für Unterschwellen-Vergaben neu festgesetzt.