Auftragsvolumen: EuGH zur verpflichtenden Angabe in Rahmenvereinbarungen
Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV „braucht“ das in Aussicht genommene Auftragsvolumen einer Rahmenvereinbarung in der Bekanntmachung nicht abschließend festgelegt zu werden.
Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV „braucht“ das in Aussicht genommene Auftragsvolumen einer Rahmenvereinbarung in der Bekanntmachung nicht abschließend festgelegt zu werden.
Fallbesprechung: Warum die Begrenzung von Rahmenverträgen zur Umgehung der Oberschwellenvergabe unzulässig ist.
EuGH C-216/17: Ist in der Ausschreibung eines Rahmenvertrags das größtmögliche Auftragsvolumen zu veröffentlichen?
Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO) im Ministerialblatt trat die UVgO auch für die Vergabestellen der Landesverwaltung in Nordrhein-estfalen in Kraft.