Vergabemarktplatz ermöglicht webbasierte Angebotsabgabe
Mit der neuen Version 11 des cosinex Vergabemarktplatz (VMP) wird die Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen komfortabler, übersichtlicher und barrierefreier.
Mit der neuen Version 11 des cosinex Vergabemarktplatz (VMP) wird die Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen komfortabler, übersichtlicher und barrierefreier.
Die Textform nach § 126b BGB ist seit der Vergaberechtsreform 2016 maßgeblich für die elektronische Kommunikation bei öffentlichen Ausschreibungen. Wir erläutern die rechtlichen Grundlagen und klären zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung – von den Anforderungen an elektronische Unterschriften bis zu den Besonderheiten der E-Vergabe. Dieser Beitrag wurde erstmals am 24. Juni 2019 veröffentlicht. Wir haben […]
Wie wird geschäftsähnlicher Verkehr im Kontext von Vergabeverfahren rechtssicher gestaltet? Die Vergabekammer Südbayern hat in einem jüngeren Beschluss Antworten geliefert.
Die Angebotsabgabe per E-Mail wirkt aus der Zeit gefallen, wird in einigen Bundesländern aber nach wie vor praktiziert.
Bei Nutzung eines bestimmten Formularsatzes in der E-Vergabe sollten drohende Wechselwirkungen im Fall einer Doppelerfassung von Angebotspreisen und Nachlässen bekannt sein, wie ein Beschluss der Vergabekammer des Bundes zeigt.
Die Vergabekammer Berlin hatte sich unlängst mit der Frage beschäftigt, wie damit umzugehen ist, wenn die elektronische Angebotsabgabe sowohl über einen sog. Bieterclient, als auch über einen händischen Upload ermöglicht wird.
Verzögerungen beim Hochladen der Angebote mit der Folge der Fristversäumnis gehen in der Regel zu Lasten des Bieters
Warum die Angebotsabgabe via einfacher E-Mail auf allen Ebenen an den vergaberechtlichen Primärzielen scheitert.
OLG FFM (18.02.20, 11 Verg 7/19): Ausschluss formgerechter Angebote, die zuvor formwidrig übermittelt wurden.
Ab sofort nimmt die Stadt Bonn Angebote auch für Ausschreibungen bei Bauleistungen ausschließlich elektronisch entgegen.
Wer haftet bei der E-Vergabe für Probleme bei der Angebotsabgabe?
Ein Urteil des BGH (v. 29.11.2016 – X ZR 122/14) befasst sich mit der Frage, ob bei einer zeitversetzten elektronischen Einreichung eines zweiten Angebotes immer davon auszugehen sei, dass es sich um die Abgabe von zwei Hauptangeboten handelt.