Alleinstellungsmerkmal darf dem Auftraggeber nicht zurechenbar sein
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil eine weitere Voraussetzung für die Direktvergabe aus Gründen des Alleinstellungsmerkmals formuliert. Letztlich dürfe dem Auftraggeber die Alleinstellungssituation nicht zurechenbar sein, so Norbert Dippel in seiner Urteilsbesprechung.


