Unlängst haben wir in diesem Blog über eine Entscheidung des BGH berichtet, wonach in besonderen Konstellationen die Übermittlung von AGB der Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe nicht zwingend zum Ausschluss führt.
Nunmehr hat das OLG Düsseldorf in einem Beschluss (12.02.2020, Verg 24 / 19) darauf hingewiesen, dass diese besondere Konstellation, die der BGH zu entscheiden hatte, nicht übertragbar auf abändernde Bieter-Klauseln ist, die keine AGB im Rechtssinne sind.
Darüber hinaus hat der Vergabesenat die Voraussetzungen für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rüge prägnant und praxistauglich dargestellt und ist auf die besondere Konstellation einer Rüge zum Ende der Angebotsfrist eingegangen. Den gesamten Artikel lesen…