Das Angebotsschreiben: Alter Zopf oder notwendiger Angebotsinhalt?
Unser Autor nimmt einen Beschluss der Vergabekammer Nordbayern in den Blick, der die Rechtsfolgen eines Angebotsschreibens ohne Namen des Bieters zum Gegenstand hat.
Unser Autor nimmt einen Beschluss der Vergabekammer Nordbayern in den Blick, der die Rechtsfolgen eines Angebotsschreibens ohne Namen des Bieters zum Gegenstand hat.
Welchen Stellenwert hat das Angebotsschreiben im Kontext der E-Vergabe? Hermann Summa, ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Koblenz, gibt einen Überblick der aktuellen Rechtslage.
Die VK Saarland hat die Rechtskonformität einer elektronischen Übermittlung bei Einsatz einer Vergabeplattform auf Basis des cosinex Vergabemarktplatz bestätigt.
VK 2 – 102 / 19: VK Bund zum Ausschluss eines Angebots, das nicht vom Account des Bieters abgegeben wurde.
Über einen langen Zeitraum waren die Vorbehalte gegen die elektronische Vergabe (E-Vergabe) erheblich. Ein wesentlicher Grund war die vom Gesetzgeber aufgestellte Hürde, wonach insbesondere Teilnahmeanträge und Angebote mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen waren. Diese Technik hat sich bis heute in der Vergabe-Praxis nicht durchgesetzt. Seit mehreren Jahren ist dieses Hindernis beseitigt; nunmehr ist […]
VK Bund VK 2 – 154/17: Bei schriftlichen Angeboten ist nach wie vor eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Wir geben einen Überblick der Anforderungen und Voraussetzungen für die Entgegennahme elektronischer Angebote.
Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen aber auch mit Praxistipps und der Frage, welche Angaben von der Vergabestelle gefordert werden dürfen.
In einem mehrteiligen Beitrag von Herrn Michael Wankmüller befassen wir uns im cosinex Blog mit den anstehenden Änderungen auf Basis der aktuellen Entwürfe der neuen „Vergabeverordnungen“.