„Aufrechterhaltung der Beschaffungsfähigkeit“: Hamburg reformiert Vergabegesetz
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat die Reform des Landesvergabegesetzes angestoßen. Der als „Vorschaltgesetz“ bezeichnete Entwurf soll die Handlungsfähigkeit der städtischen Vergabestellen sicherstellen.