Kostenfreier Dienst der cosinex für E-Rechnungen
Nach einer rund einjährigen Beta-Phase ist mit xrechnung.io in der vergangenen Woche ein neuer Dienst der cosinex live gegangen.
Nach einer rund einjährigen Beta-Phase ist mit xrechnung.io in der vergangenen Woche ein neuer Dienst der cosinex live gegangen.
Die Stadt Viersen nimmt Rechnungen auch in elektronischer Form an und nutzt hierfür das landesweite E-Rechnungsportal.
Mit dem 27. November 2019 ist die nächste Stufe der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rech-VO) in Kraft getreten.
BMI und BMF haben 2018 die Produktivsetzung der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) freigegeben.
Seit dem 1. April 2020 können Unternehmen Rechnungen elektronisch bei öffentlichen Auftraggebern einreichen.
Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, ihre Rechnungen von uns in elektronischer Form zu erhalten.
Seit 01.04.20 müssen öffentliche Auftraggeber in NRW elektronische Rechnungen in strukturierter Form empfangen können.
E-Rechnung ist ein zentrales Vorhaben des 2. Entfesselungspakets
Anfang September hat das Bundeskabinett die Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung beschlossen. Die neue E-Rechnungsverordnung (E-Rech-VO), die auf der Verordnungsermächtigung des § 4a Abs. 3 E-Government-Gesetz (EGovG) beruht, zeigt am Beispiel des Bundes auf, in welche Richtung sich die Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung entwickeln kann. Denn mit der Verordnung wird nicht nur – den Vorgaben der EU-Richtlinie […]
Nach einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses hat der Deutsche Bundestag Anfang Dezember 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung mit dem sog. „E-Rechnungs-Gesetz Bund“ verabschiedet.
Im Juli diesen Jahres hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung im Öffentlichen Auftragswesen verabschiedet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Inneren soll die EU-Richtlinie (2014/55/EU vom 16. April 2014) in nationales Recht umgesetzt werden.
In bester Tradition verbinden wir unsere Neujahrsgrüße mit einem Ausblick auf das kommende Vergabejahr.