Vergaberecht & Öffentlicher Einkauf

Sie befinden sich hier: Normen » Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) » § 68 (weggefallen)

VgV § 68 (weggefallen)

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.