Vergaberecht & Öffentlicher Einkauf

Vergabeverordnung

Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine zentrale Rechtsverordnung des deutschen Vergaberechts, die die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt. Sie setzt die europäischen Vergaberichtlinien in nationales Recht um und konkretisiert die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für die praktische Anwendung.

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation

Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Unterabschnitt 2 Kommunikation; Bekanntmachungen

Abschnitt 2 Vergabeverfahren

Unterabschnitt 1 Verfahrensarten

Unterabschnitt 2 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren

Unterabschnitt 3 Vorbereitung des Vergabeverfahrens

Unterabschnitt 4 Veröffentlichungen, Transparenz

Unterabschnitt 5 Anforderungen an Unternehmen; Eignung

Unterabschnitt 6 Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten

Unterabschnitt 7 Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag

Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen

Abschnitt 4 Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen

Abschnitt 5 Planungswettbewerbe

Abschnitt 6 Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Unterabschnitt 1 Allgemeines

Unterabschnitt 2 Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen

Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen