Vergaberecht & Öffentlicher Einkauf

Unterschwellenvergabeordnung

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die meisten Bundesländer und der Bund haben die UVgO mittlerweile in ihr Haushaltsrecht übernommen. Sie orientiert sich strukturell an der VgV und überträgt viele bewährte Regelungen des Oberschwellenbereichs in vereinfachter Form auf kleinere Auftragswerte.

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation

Unterabschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

Unterabschnitt 2 – Kommunikation

Abschnitt 2 – Vergabeverfahren

Unterabschnitt 1 – Verfahrensarten

Unterabschnitt 2 – Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren

Unterabschnitt 3 – Vorbereitung des Vergabeverfahrens

Unterabschnitt 4 – Veröffentlichungen; Transparenz

Unterabschnitt 5 – Anforderungen an Unternehmen; Eignung

Unterabschnitt 6 – Einreichung, Form und Umgang mit Teilnahmeanträgen und Angeboten

Unterabschnitt 7 – Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag

Abschnitt 3 – Vergabe von Aufträgen für besondere Leistungen; Planungswettbewerbe

Abschnitt 4 – Schlussbestimmungen