Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die meisten Bundesländer und der Bund haben die UVgO mittlerweile in ihr Haushaltsrecht übernommen. Sie orientiert sich strukturell an der VgV und überträgt viele bewährte Regelungen des Oberschwellenbereichs in vereinfachter Form auf kleinere Auftragswerte.
Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- § 2 Grundsätze der Vergabe
- § 3 Wahrung der Vertraulichkeit
- § 4 Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 5 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 6 Dokumentation
Unterabschnitt 2 – Kommunikation
Abschnitt 2 – Vergabeverfahren
Unterabschnitt 1 – Verfahrensarten
- § 8 Wahl der Verfahrensart
- § 9 Öffentliche Ausschreibung
- § 10 Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
- § 11 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- § 12 Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
- § 13 Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
- § 14 Direktauftrag
Unterabschnitt 2 – Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
- § 15 Rahmenvereinbarungen
- § 16 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
- § 17 Dynamische Beschaffungssysteme
- § 18 Elektronische Auktionen
- § 19 Elektronische Kataloge
Unterabschnitt 3 – Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 20 Markterkundung
- § 21 Vergabeunterlagen
- § 22 Aufteilung nach Losen
- § 23 Leistungsbeschreibung
- § 24 Nachweisführung durch Gütezeichen
- § 25 Nebenangebote
- § 26 Unteraufträge
Unterabschnitt 4 – Veröffentlichungen; Transparenz
- § 27 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil
- § 28 Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen
- § 29 Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- § 30 Vergabebekanntmachung
Unterabschnitt 5 – Anforderungen an Unternehmen; Eignung
- § 31 Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern
- § 32 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
- § 33 Eignungskriterien
- § 34 Eignungsleihe
- § 35 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- § 36 Begrenzung der Anzahl der Bewerber
Unterabschnitt 6 – Einreichung, Form und Umgang mit Teilnahmeanträgen und Angeboten
- § 37 Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung nach Teilnahmewettbewerb
- § 38 Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
- § 39 Aufbewahrung ungeöffneter Teilnahmeanträge und Angebote
- § 40 Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote
Unterabschnitt 7 – Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag
- § 41 Prüfung der Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
- § 42 Ausschluss von Teilnahmeanträgen und Angeboten
- § 43 Zuschlag und Zuschlagskriterien
- § 44 Ungewöhnlich niedrige Angebote
- § 45 Auftragsausführung
- § 46 Unterrichtung der Bewerber und Bieter
- § 47 Auftragsänderung
- § 48 Aufhebung von Vergabeverfahren
Abschnitt 3 – Vergabe von Aufträgen für besondere Leistungen; Planungswettbewerbe
- § 49 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
- § 50 Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen
- § 51 Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- § 52 Durchführung von Planungswettbewerben
Abschnitt 4 – Schlussbestimmungen