Vergaberecht & Öffentlicher Einkauf

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GWB § 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren

An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.

Fußnote

(+++ § 174: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)

§ 174 entspricht dem bisherigen § 119.


Quelle: Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG

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