Vergaberecht & Öffentlicher Einkauf

Sie befinden sich hier: Normen » Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) » § 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen

GWB § 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen

Für das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs IV der Richtlinie 2014/23/EU betreffen, sind die §§ 151 und 152 anzuwenden.

Fußnote

(+++ § 153: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.