Vergaberecht & Öffentlicher Einkauf

Sie befinden sich hier: Normen » Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) » § 148 Anwendungsbereich

GWB § 148 Anwendungsbereich

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.

Fußnote

(+++ § 148: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.