Vergaberecht & Öffentlicher Einkauf

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz. Während die ersten Teile des GWB klassisches Kartellrecht regeln – also Kartellverbote, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle – widmet sich der vierte Teil (§§ 97 ff. GWB) ausschließlich dem Vergaberecht für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Teil 4 des GWB bildet das gesetzliche Fundament des deutschen Vergaberechts und setzt die europäischen Vergaberichtlinien in nationales Recht um. Er definiert die Grundprinzipien der öffentlichen Auftragsvergabe: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit. Hier werden zentrale Begriffe wie „öffentlicher Auftraggeber“, „öffentlicher Auftrag“ und die verschiedenen Auftragsarten definiert. Das GWB bestimmt auch, welche Stellen überhaupt als öffentliche Auftraggeber gelten und damit den Vergaberegeln unterworfen sind – neben klassischen Behörden etwa auch Sektorenauftraggeber oder Einrichtungen, die überwiegend staatlich finanziert werden. Ebenfalls geregelt wird in Teil 4 des GWB der Rechtsschutz im Vergabeverfahren.

Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen

Kapitel 1 Vergabeverfahren

Abschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich

Abschnitt 2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber

Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich

Unterabschnitt 2 Vergabeverfahren und Auftragsausführung

Abschnitt 3 Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen

Unterabschnitt 1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber

Unterabschnitt 2 Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen

Unterabschnitt 3 Vergabe von Konzessionen

Kapitel 2 Nachprüfungsverfahren

Abschnitt 1 Nachprüfungsbehörden

Abschnitt 2 Verfahren vor der Vergabekammer

Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde