Gemeinsame Verpflichtungserklärung des Bescha und des Bitkom

Wie in zahlreichen anderen Bereichen wird auch bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik (ITK) ein zunehmendes Augenmerk auf die Arbeits- und Sozialstandards seitens der Auftragnehmer gelegt. Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und der Digitalverband Bitkom haben nun eine bestehende Verpflichtungserklärung überarbeitet und dabei Regelungen u.a. nachgeschärft.

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Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ sollen bei ITK-Produkten und -Dienstleistungen in Zukunft strengere Regeln bezüglich sozialer Arbeitsbedingungen herrschen.

Zusätzlich zu den schon länger geltenden ILO-Kernarbeitsnormen, die das Verbot von Kinderarbeit und Diskriminierung verankern, werden nun auch höhere Standards hinsichtlich des Arbeitsschutzes sowie der Mindestlöhne und Arbeitszeiten etabliert.

Neben der Möglichkeit einen Dokumentenkatalog für die Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit zu führen und über Zertifikate Audit-Nachweise einzufordern, dürfen Beschaffer in der öffentlichen Hand sich dabei auch durch die Besichtigung der Diensträumlichkeiten der Arbeitnehmer ein Bild davon machen, inwieweit die geforderten Standards erfüllt sind.

Falls ein Pflichtverstoß in der Nichterbringung von Unterlagen zur Glaubhaftmachung oder in der Verhinderung der Überprüfung von Arbeitsbedingungen vorliegt, sollen Vertragsstrafen erhoben werden. So beträgt die Vertragsstrafe für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer mit der Einhaltung der gesetzten Frist in Verzug befindet, 0,2 % des Auftragswertes, wobei höchstens ein Betrag von täglich 10.000 Euro als Vertragsstrafe ausbedungen wird. Die Vertragsstrafe bei einem nachweislichen Verstoß gegen die vereinbarten Arbeits- und Sozialstandards wird im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Auftraggeber festgelegt und richtet sich nach der Schwere und der Dauer des Verstoßes, hier gilt allerdings, dass höchstens ein Betrag von 250.000 Euro angesetzt werden kann. Insgesamt darf die Summe aller aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen zudem nicht mehr als 5 % des Auftragswertes betragen.

Geplant ist, dass die neue Verpflichtungserklärung Einzug in die Vergabeunterlagen entsprechender Ausschreibungen erhält. Aufgrund der zahlreichen Änderungen der Verpflichtungserklärung bietet der Bitkom in Zusammenarbeit mit dem BeschA, die die Überarbeitung der Verpflichtungserklärung umgesetzt haben, Informationsveranstaltungen sowohl für die öffentliche Hand, als auch für Unternehmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen und die Verpflichtungserklärung unterzeichnen und erfüllen müssen, an.

Dass die Thematik nicht nur über die Veröffentlichung der neuen Verpflichtungserklärung und des Reglements im Falle von Verletzungen gegenüber dieser Verpflichtung, sondern auch über die Platzierung entsprechender Informationsveranstaltungen forciert wird, zeigt, dass das BeschA mit Ernsthaftigkeit und Nachdruck an der praktischen Umsetzung des Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ arbeitet. Zu beobachten bleibt, welche weiteren Bereiche des öffentlichen Einkaufs von diesem zu begrüßenden Trend erfasst werden.

Die Verpflichtungserklärung sowie weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung unter diesem Link.

Bildquelle: Bitkom e.V.