Für die Ausschreibung von Notebooks und Multifunktionsgeräten mit Druckfunktion liegen aktualisierte Leitfäden vor. Der Branchenverband Bitkom, das Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und die Bundesagentur für Arbeit haben hierzu die aktualisierten Leitfäden „Notebooks produktneutral ausschreiben“ sowie „Multifunktionsgeräte produktneutral ausschreiben“ veröffentlicht.

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Die Leitfäden zeigen, wie Anforderungen an Notebooks und Multifunktionsgeräte zum Beispiel hinsichtlich ihrer technischen Kriterien produktneutral formuliert werden können“, sagt Felicia Muffler vom Bitkom. „So können Behörden sicherstellen, dass Ausschreibung und Vergabe sowohl effizient als auch gesetzeskonform erfolgen.“ Beim Einkauf technischer Geräte durch die öffentliche Hand müssen eine Reihe rechtlicher Vorgaben eingehalten werden, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren. So dürfen zum Beispiel keine Hersteller- oder Produktnamen genannt werden. Stattdessen sollten Einkäufer in der Ausschreibung technische Merkmale und Standards beschreiben. Die im Leitfaden empfohlenen Festlegungen beruhen auf einem breiten Konsens von Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) und wurden in Zusammenarbeit mit öffentlichen Einkäufern entwickelt.

Ziel der Leitfäden ist es, öffentlichen Auftraggebern in Bund, Ländern und Kommunen eine Hilfe an die Hand zu geben, damit sie ihre Ausschreibungen produktneutral und unter Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen formulieren können. In beiden Leitfäden gibt es Neuerungen. „Der Notebook-Leitfaden empfiehlt zwei Benchmarks und enthält ein ausführliches Kapitel dazu. Außerdem war der alte Leitfaden auf Mindestanforderungen beschränkt. Nun sind auch Kriterien aufgenommen, die sich als Bewertungskriterien eignen“, erklärt Muffler. „Die Leitfäden für Drucker und Multifunktionsgeräte wurden nun in einem Leitfaden zusammengeführt. Außerdem sind Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie das Thema IT-Sicherheit jetzt ein zentraler Teil.

Die Publikationen wurden im Rahmen des Projekts ITK-Beschaffung erstellt und stehen auf dessen Homepage zum Download bereit.

Für folgende Produktgruppen stehen damit Leitfäden zur produktneutralen Beschaffung zur Verfügung:

  • Drucker
  • Monitore
  • Multifunktionsgeräte
  • Notebooks,
  • PC (Desktop)
  • Server
  • Thin Clients

Die Plattform bietet seit 2008 öffentlichen Auftraggebern über Leitfäden Hilfe bei der Ausschreibung und dem Einkauf von ITK-Produkten. Bisher sind Leitfäden zur Beschaffung von Desktop PCs, Notebooks, Druckern, Multifunktionsgeräten, Servern, Thin Clients und Monitoren erschienen. „Die Leitfäden leisten einen wichtigen praktischen Beitrag dazu, dass die öffentliche Verwaltung mit leistungsfähiger ITK-Infrastruktur ausgestattet wird“, sagt Muffler. Die Veröffentlichungen haben zudem europäischen und internationalen Vorbildcharakter: „Viele Beschaffer im Ausland greifen beim Einkauf auf unsere Empfehlungen zurück.“ Die neuen Leitfäden sollen in Kürze auch auf Englisch erscheinen.

Über ITK-Beschaffung

Das Projekt „ITK-Beschaffung.de“ gründet sich auf eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom). Als gleichberechtigte Partner sind das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), die Bundesagentur für Arbeit und das Umweltbundesamt beteiligt.

Europäisches und deutsches Recht gebieten grundsätzlich produktneutrale Ausschreibungen. Die Umsetzung dieser Vorgabe bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik ist bisweilen anspruchsvoll. Die technische Komplexität, die rasche Abfolge von Produkt- und Innovationszyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau zu beschreiben, stellen Vergabestellen vor erhebliche Herausforderungen. Hierin wurde ein Grund gesehen, warum gerade in diesem Bereich Leistungsbeschreibungen oft unter Zuhilfenahme von Produktnamen erfolgten.

Das Projekt unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Formulierung ihrer Ausschreibungen zur Beschaffung von ITK. Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen wird dabei auch auf die Verwendung allgemein anerkannter Benchmarkverfahren zurückgegriffen. Auch die Ansprüche einer umweltgerechten und nachhaltigen Beschaffung werden berücksichtigt. Um stets dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen, werden die dort gegebenen Empfehlungen in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert.

Quelle: Bitkom e.V.