Mobilfunkmast, 5G

Im Hinblick auf die anstehende Erweiterung des 5G-Netzes und der Gesamtstrategie für den Mobilfunkausbau hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gemeinsam mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft (AG) Digitale Netze Empfehlungen zur Mitnutzung öffentlicher Infrastruktur beim 5G-Ausbau erarbeitet. Darin werden bestehende Herausforderungen erörtert, mögliche Potentiale identifiziert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Ziel ist es, Länder, Kommunen und Mobilfunkunternehmen bei den anstehenden Aufgaben zu unterstützen.

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Die Mitnutzung vorhandener Infrastruktur wie z.B. Ampeln, Straßenlaternen oder Gebäude ist für einen schnellen 5G-Ausbau unerlässlich. Dafür schaffen wir jetzt die Rahmenbedingungen“, erklärt Bundesminister Andreas Scheuer. „Wichtig dabei: Der Schulterschluss zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Mobilfunkunternehmen – der ist uns in der AG Digitale Netze gelungen.

Dass der Schulterschluss zumindest im Hinblick auf die vorgelegte Handreichung tatsächlich gelungen ist, belegt die gemeinsame Stellungnahme der drei kommunalen Spitzenverbände sowie des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

„Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Veröffentlichung der gemeinsam von Vertretern der Telekommunikationsbranche und der öffentlichen Hand erarbeitete Handreichung. Sie zeigt die wichtige Rolle kommunaler Liegenschaften und Infrastrukturen wie Straßenlaternen, Ampelanlagen oder Stadtmöbel als Standorte für 5G-Sendeanlagen. Die Kommunen sind vor dem Hintergrund des gemeinsamen Ziels eines flächendeckenden Ausbaus des 5G-Netzes zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit mit den Mobilfunkanbietern bereit. Die Handreichung bietet hierfür wertvolle Informationen und stellt eine gute Grundlage dar.“

Kernforderungen des Papiers für den 5G-Ausbau

Kernpunkte aus der nun vorgelegten Handreichung der AG Digitale Netze, die unter dem Titel „Mitnutzungspotentiale kommunaler Trägerinfrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G“ veröffentlicht wurde, sind u. a.:

Potentielle Trägerinfrastruktur identifizieren

Potentielle Trägerinfrastruktur wie Laternen, Verkehrsschilder oder Ampeln liegen oft in kommunaler Hand und spielten bislang keine Rolle für die Telekommunikationsnetze. Vor diesem Hintergrund muss zunächst eine Bestandsaufnahme für den vorgesehenen neuen Verwendungszweck erfolgen.

Bestehende Makrostandorte aufrüsten

Neue Makrostandorte zu errichten gestaltet sich aufgrund des Platzmangels im urbanen Raum schwierig. Daher sollen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Mitnutzung vorhandener Makrostandorte für 5G zu ermöglichen.

Neue Makrostandorte errichten

Bei der Errichtung neuer Makrostandorte sollen neue Wege gegangen und neue mögliche Standorte identifiziert werden. Dazu zählen beispielsweise Dachkanten, Flachdächer oder tragfähige Beleuchtungsmasten.

Kleinzellen (Small Cells) errichten

Für Small Cells, die in ihrer Erscheinung eher WLAN-Accesspoints als Mobilfunkmasten ähneln, wurden in einem ersten Schritt Straßenlaternen, kommunale Hinweisschilder sowie Befestigungen in geringer Höhe an oder innerhalb von Gebäuden identifiziert. Dazu sollen zusätzlich entsprechende Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse (z. B. durch den Abschluss von Rahmenverträgen mit Netzbetreibern) geschaffen werden.

Smart City und 5G-Netz als neue Anforderung an kommunale Beschaffung

Das aktuelle Papier stellt insbesondere auf die Bereitstellung geeigneter Standorte durch Kommunen bzw. kommunale Betriebe ab.

Die im Papier aufgezeigten technischen wie prozessualen Anforderungen, insbesondere an geeignete Kleinzellen-Standorte, legen nahe, dass die „Smart-City-Fähigkeit“ etwa von Ampelanlagen, Straßenlaternen und anderen öffentlichen Infrastrukturen allerdings recht rasch ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt nicht nur in der kommunalen Infrastrukturplanung, sondern auch in der Beschaffung werden wird.

Über die AG Digitale Netze

Am 10.11.2016 ist das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden zahlreiche Rechte und Pflichten für Betreiber und Eigentümer öffentlicher Versorgungsnetze in das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführt.

Das BMVI hat daher zum Informationsaustausch und zur gemeinsamen Suche nach pragmatischen Lösungen bei Umsetzungsfragen die AG Digitale Netze eingerichtet. In die AG sind die Bundesnetzagentur, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände und die Netzbetreiber eingebunden.

Die Empfehlungen der AG setzen zwar keine verbindlichen Vorgaben, sollen den Entscheidern vor Ort aber eine fachkundige Grundlage für die Rechtsanwendung im Einzelfall zur Hand geben. Hierfür hat das BMVI in der AG länder- und branchenübergreifend Verbände und Experten zusammengeführt. Im Rahmen des vom BMVI moderierten Abstimmungsprozesses werden aufbauend auf einem gemeinsam erarbeiteten Regelungsverständnis einheitliche Praxis-Empfehlungen aller am Breitbandausbau Beteiligten zusammengetragen. Diese sollen insbesondere den telekommunikationsfremden Rechtsanwendern bei der Umsetzung der komplexen Regelungen helfen.

Weitere Informationen

Das Arbeitspapier der AG Digitale Netze finden Sie auf den Seiten des BMVI unter diesem Link.

Bildquelle: Pixbay