Wappenzeichen Hessen

Am 14.04. haben das hessische Wirtschafts-, Innen- und Finanzministerium angekündigt, den hessischen Vergabeerlass zu ändern und § 14 a VOB/A nicht mehr anzuwenden. Grund ist auch hier die Corona-Pandemie bzw. der Versuch, persönliche Kontakte in Vergabeverfahren zu minimieren.

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§ 14 a VOB/A sieht vor, dass, wenn schriftliche Angebote zugelassen sind, bei Ausschreibungen für die Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der Angebote ein Eröffnungstermin abzuhalten ist, zu dem (nur) die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dürfen. Die Anwesenheit von Bietern in diesem Submissionstermin soll nun mit Verweis auf die Corona-Pandemie vorübergehend geändert werden.

Stattdessen soll auch bei schriftlichen Angeboten generell nach §14 VOB/A verfahren werden, d.h. die Öffnung der Angebote soll von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt werden. Der Auftraggeber stellt den Bietern nach §14 VOB/A dann die im Rahmen der Angebotsöffnung erhaltenen Informationen

  • Name und Anschrift der Bieter,
  • die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose,
  • Preisnachlässe ohne Bedingungen sowie
  • die Anzahl der jeweiligen Nebenangebote

unverzüglich elektronisch zur Verfügung.

Die Regelungen des § 14a VOB/A kommen zurzeit nicht mehr zur Anwendung. Auf die Anwendung der Regelungen des § 14 VOB/A, also den Verzicht auf einen Eröffnungstermin mit Bietern, auch bei nicht elektronischen Angeboten soll in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen hingewiesen werden. Diese im gemeinsamen Runderlass bekanntgemachte Regelung soll dabei auch in laufenden Vergabeverfahren zum Einsatz kommen. Hierfür sollen die Bieter unter Hinweis auf die Corona-Pandemie darüber informiert werden, dass aktuell keine Teilnahme bei der Submission möglich ist. Die Submissionsergebnisse sollen den Bietern hingegen nur mehr auf Anfrage übermittelt werden.

Einen Tag nach der Bekanntmachung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) ist der gemeinsame Runderlass vom 14.04.2020 in Kraft getreten.

Die Ergänzung des hessischen Vergabeerlasses mit Bezug auf den nunmehr entbehrlichen Submissionstermin bei Bauvergaben können Sie hier einsehen.

Bildquelle: Wappenzeichen Hessen