Mit dem Leitfaden zur umweltverträglichen Beschaffung (Umweltleitfaden) hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bereits 2016 einen Kriterienkatalog verbindlich beschlossen, der ökologische Vorgaben für die Vergabe von Dienstleistungen und Waren konkretisiert.

In § 3b Abs. 1 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) ist das Ziel festgelegt, dass Auftraggeber im Rahmen der Beschaffung dafür sorgen, dass bei Erstellung, Lieferung, Nutzung und Entsorgung der zu beschaffenden Gegenstände oder Leistungen negative Umweltauswirkungen vermieden werden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Die Wirtschaftlichkeit bestimmt sich nach den gesamten Kosten, die durch Beschaffung, Nutzung und Entsorgung anfallen. Die notwendigen Eigenschaften des zu beschaffenden Produkts oder der Dienstleistung (der Bedarf) sind dabei weiterhin von dem jeweiligen Bedarfsträger festzulegen, dem mithin ein umfassendes Leistungsbestimmungsrecht zusteht, das er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausüben darf.

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Der Leitfaden wurde mit der Senatsdrucksache (2016/00140) für die Kernverwaltung verbindlich eingeführt und soll dabei helfen, die ökologischen Vorgaben des § 3b HmbVgG im Rahmen von Auftragsvergaben zu berücksichtigen.

Dieser Leitfaden wurde nun an den Stand der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien angepasst. Mit dem neuen Leitfaden 2019 erhalten die Einkäuferinnen und Einkäufer der Stadt konkrete Qualitätsanforderungen (sogenannte Produktvorgaben) an die Hand, die sie direkt in die Ausschreibungsunterlagen übernehmen können. Die geforderten Produkteigenschaften können von den Bietern künftig vermehrt über Siegel wie Eco Top Ten oder Blauer Engel nachgewiesen werden. Für langlebige Produkte wie Kraftfahrzeuge werden Berechnungshilfen für sogenannte Lebenszyklus-Kostenanalysen als Arbeitshilfen zum Download zur Verfügung gestellt.

Mit einem Einkaufsvolumen von rund 220 Millionen Euro jährlich kommt der Freien und Hansestadt Hamburg beim Umwelt- und Ressourcenschutz eine Vorbildfunktion bei der öffentlichen Beschaffung zu. Dies gilt auch für die öffentlichen Unternehmen der Stadt, denen der Leitfaden für Vergaben empfohlen wird.

Den Leitfaden sowie weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Quelle: Hamburg.de