Liebe Leserinnen und Leser unseres Blogs,

das letzte Jahr hat aus unserer Sicht gezeigt: Auch ohne Vergaberechtsreformen nimmt die Summe der vielfältigen Herausforderungen in rechtlicher, technischer aber auch organisatorischer Hinsicht sowohl für öffentliche Auftraggeber bzw. Vergabestellen, als auch für uns als deren technischer Partner, nicht ab.

Gerade die allgemeine (Verwaltungs-)Digitalisierung sowie die organisatorischen wie technischen Schnittstellen, die das öffentliche Auftragswesen zu vielen anderen Querschnitts- und Verwaltungsanwendungen hat, lassen erwarten, dass sich – neben den ohnehin laufenden Änderungen im Bereich der öffentlichen Beschaffung – hieran auch in den kommenden Jahren nichts ändern wird.

Mit der Pflicht zur elektronischen Kommunikation gehört das öffentliche Auftragswesen in vielen Verwaltungen zu den Treibern der Digitalisierung. Dies hingegen ist aus Sicht der Vergabestellen nicht immer nur ein effizienzgetriebener Segen… An anderer Stelle geht die Übernahme der Vorreiterrolle soweit, dass etwa im Hinblick auf Fragen zur Risiko- und Verantwortungssphäre bei IT-Verfahren Vergabekammern und Oberlandesgerichte vor der Herausforderung stehen, Grundsatzfragen richterlich zu beantworten, die sich zukünftig in fast gleicher Weise auch bei vielen anderen digitalisierten Verwaltungsprozessen stellen werden.

Bevor wir uns im nächsten Jahr diesen Herausforderungen mit Ihnen gemeinsam und für Sie stellen, möchte ich mich für Ihr bisheriges Interesse an unseren Lösungen und unserem Blog recht herzlich bedanken und wünsche Ihnen – auch im Namen unserer Teams – ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, einige entschleunigte Tage im Kreise Ihrer Lieben und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2020.

Ihr
Carsten Klipstein