Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi Bayern) hat seinen Leitfaden „Das wirtschaftliche Angebot“ aktualisiert, mit welchem öffentlichen Auftraggebern ein Überblick über die zentralen Aspekte gegeben werden, auf die bei öffentlichen Ausschreibungen zu achten ist.

Der Leitfaden umfasst insbesondere Hinweise zur Erstellung der Vergabeunterlagen und der Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien auf Basis der einschlägigen Gesetzestexte im Rahmen förmlicher Vergabeverfahren. Darüber hinaus wird auch auf die Gewichtung der Zuschlagskriterien und auf die Konsequenzen fehlerhafter Angebotswertungen eingegangen.

Ferner wird das eigentliche Wertungsverfahren prozessorientiert anhand der typischen vier Phasen, die im Rahmen der Wertung zu durchlaufen sind, besprochen.

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Die entsprechenden Phasen im Vergabeverfahren sind:

  • Ausschluss nicht ordnungsgemäßer Angebote
  • Prüfung der Eignung der Bieter
  • Prüfung der Angemessenheit der Preise
  • Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots

Der Leitfaden bietet einen guten Überblick über die verschiedenen Facetten, die im

Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zu berücksichtigen sind, zeigt jedoch nicht in allen Bereichen die möglichen alternativen Vorgehensweisen bzw. deren Vor- und Nachteile auf. Vergabepraktiker sind daher im Zweifel angehalten, weitere Quellen zu Rate zu ziehen, gerade dann, wenn Detailfragen oder Entscheidungsspielräume enstehen, die über die im Leitfaden besprochenen hinausgehen.

Positiv hervorzuheben ist die Konnotation des Leitfadens, die explizit darauf hinweist, dass das billigste Angebot nicht unbedingt das zu bezuschlagende (wirtschaftlichste) Angebot sein muss und in diesem Zusammenhang auch vor etwaigen Schadensersatzansprüchen unterlegener Bieter warnt. Diese begrüßenswerte Sensibilisierung für die Aufnahme von Leistungskriterien in die Bewertung wird zudem durch eine Beispielrechnung weiter gestützt, in der das teurere Angebot den Zuschlag erhält, da es hinsichtlich der Leistungskriterien besser und schlussendlich wirtschaftlicher ist.

Gerade im Aspekt der Frage nach der Auswahl geeigneter Methoden zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit verbleibt der Leitfaden – sicher auch bedingt durch den vergleichsweise geringen Umfang – auf der Oberfläche, da er nur ein einziges Zahlenbeispiel auf Basis der Wertungsmethode „bestes Preis-Leistungs-Verhältnis“ vornimmt und weder die Vor- und Nachteile alternativer Wertungsmethoden aufzeigt, noch eine differenzierte Analyse vorsieht, in welchen Situationen welche Wertungsmethode geeignet erscheint.

Mit einer umfangreicheren Besprechung der wichtigen Frage, unter welchen Bedingungen, welche Wertungsmethode am besten geeignet erscheint, wann in der Wertungsmethode ein niedrigster Preis verwendet werden darf, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und welche Möglichkeiten zur Internalisierung von Leistungskriterien in die Ausschreibungsunterlagen bestehen, setzt sich eine Beitragsreihe „Wie man Äpfel mit Birnen vergleicht“ in unserem Blog auseinander. Vergabepraktikern, die mit der Vorbereitung einer Ausschreibung und der Auswahl des geeigneten Wertungsschemas beauftragt sind, möchten wir die Fortbildung „Grundlagen und Auswahl geeigneter Wertungsmethoden“ der cosinex Akademie empfehlen.

Titelbild: Philipp Bachhuber – Unsplash