Entsprechend dem geplanten Zeitplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) als Nachfolgeregelung zur VOL/A (1. Abschnitt) für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte noch im Laufe des Januar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Das Niedersächsiche Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die finale Fassung der UVgO sowie die Erläuterungen des BMWi nun auf seiner Homepage veröffentlicht. Strukturell orientiert sich der Entwurf an der aktuellen Vergabeverordnung (VgV), gleichzeitig werden aber einfachere Regelungen für den Unterschwellenbereich eröffnet. Ein wirksames Inkrafttreten der UVgO in den Ländern wird erst durch den Verweis in landesrechtlichen Vorschriften ausgelöst.

Im Rahmen unserer Lösungen haben wir uns auf ein Inkrafttreten der Änderungen zum Ende des 1. Quartals eingestellt.

Mit einem Überblick über die wichtigsten kommenden Änderungen haben wir uns bereits mit einer Beitragsreihe von Hr. Ralf Sand (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen) im Herbst letzten Jahres befasst. Die Beitragsreihe finden Sie unter folgenden Link:

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