Im Rahmen eines Projektes der EU-Kommission zur Verbesserung des Informationsaustausches insbesondere mit regionalen und lokalen Auftraggebern wird um eine Teilnahme durch Vertreter öffentlicher Auftraggeber an einer Online-Umfrage gebeten. Wie auch bei zunehmend mehr Informationen aus Brüssel im Umfeld des öffentlichen Auftragswesens, steht die Umfrage ausschließlich in englischer Sprache zur Verfügung.

Durch die Umfrage möchte die Kommission die Übermittlung und Qualität von Informationen über das EU-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien sowie die zur Verfügung stehenden Werkzeuge und Tools der Kommission verbessern. Im Rahmen der Umfrage soll ermittelt werden, welche Informationen öffentliche Auftraggeber für ihre Arbeit benötigen und wie sie die Art und Form der Informationen bewerten, die derzeit von der Kommission zur Verfügung gestellt werden. Weitere Fragen beziehen sich auf die Informationsquellen, die öffentliche Auftraggeber nutzen: Ob beispielsweise das durch die Kommission zur Verfügung gestellte e-Competence-Center eine gute Hilfe darstellt und ob die englische Sprache hierbei eine Hürde darstellt. Passenderweise wird die Umfrage dabei aktuell ausschließlich in englischer Sprache angeboten.

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Zudem soll die Umfrage Vergabestellen die Gelegenheit geben, Themen, die diese besonders umtreiben, zu adressieren. Ziel sei eine Verbesserung des Zugangs zu solchen Informationen. So gibt die Kommission auf der ersten Seite der Umfrage an (Übersetzung durch die Redaktion):

„Das Ziel dieser Umfrage ist es, die Europäische Kommission über die Bedürfnisse der lokalen und regionalen Auftraggeber zu informieren, insbesondere über:

  • Die Art von Informationen im Zusammenhang mit der Anwendung des EU-Rechts, der Richtlinien und Werkzeuge, die Sie zur effizienter Unterstützung Ihrer Arbeit im öffentlichen Auftragswesen benötigen;
  • Die Form dieser Informationen, damit diese für Sie nützlich sind und effektiv auf Ihre Bedürfnisse eingehen können;
  • Die am besten geeignete Kommunikationsmethode, um sicherzustellen, dass all diese Informationen Sie ordnungsgemäß und rechtzeitig erreichen.

Die Ergebnisse dieser Umfrage werden anonymisiert. Sie sollen der Europäischen Kommission helfen, zu ermitteln, wie Sie den Stand und die Qualität der Ihnen derzeit zur Verfügung stehenden Informationen einschätzen und ob Informationslücken bestehen. Diese Ergebnisse werden weiter helfen, festzustellen, wie die Kommission und die nationalen Regierungen ihre aktuellen Kommunikationsstrategien verbessern können.

§ 23 Abs. 1 VwVfG: Die Amtssprache ist deutsch

Selbst wer sich eines guten und auch außerschulisch geübten Umgangs mit der englischen Sprache versichern darf, muss im Umfeld der Informationen der Kommission zum Vergaberecht feststellen, dass es bisweilen einer sehr hohen Kenntnis auch der englischsprachigen juristischen Fachterminologie bedarf, um mit der gebotenen Sorgfalt Informationen so zweifelsfrei zu erfassen, dass auf dieser Grundlage – ggf. auch justiziabel – Entscheidungen getroffen werden können. Wie kritisch dies werden kann, belegen mutmaßliche Übersetzungsfehler der Kommission im Hinblick auf die Vergaberichtlinien selbst (vgl. hierzu beispielhaft Art 21. Abs. 2 der klassischen EU-Richtlinie und die Ausführungen im cosinex Blog (dort unter „Ausnahmen“ vgl. dort auch die Ausführungen in Fußnote 1)).

Dabei kann auf europäischer Ebene die Entwicklung beobachtet werden, dass einzelne Informationen bis hin zu umfassenden Leitfäden zunehmend nur noch in englischer Sprache und nicht in allen (oder wenigstens den gängigsten) Amtssprachen zur Verfügung gestellt werden. Dieser – ggf. der allgemein erfreulich zunehmenden Sprachkompetenz innerhalb der EU geschuldete – Umstand bricht mithin noch nicht den aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Umstand, dass nicht nur Gesetze bzw. Richtlinien, sondern auch Interpretationshilfen (und mit diesen der mutmaßliche Wille des Gesetzgebers) in Form ergänzender Informationen gerade für die Rechtsanwender hinreichend (und eindeutig) verständlich sein müssen. Der bisher anerkannte Konsens auf EU-Ebene sind die festgelegten Amtssprachen.

Mit wenigen Minuten Aufwand lohnt gleichwohl eine – auch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) empfohlene – Teilnahme an der Umfrage, um eine auch im Hinblick auf deutsche Vergabestellen repräsentative Rückmeldung sicherzustellen. Eine verstärkte Berücksichtigung des auch in der ersten Verordnung der ehemaligen EWG (VO 1/1958) festgehaltenen Prinzips der Amtssprache(n) ist hierbei ein möglicher Hinweis in Richtung Brüssel.

Die Umfrage erfolgt – wie erwähnt – anonym, eine Teilnahme ist bis zum 30. September möglich. Die Umfrage finden Sie unter folgendem Link.

Da auch der Redaktion des cosinex Blogs die verstärkte Bereitstellung ausschließlich englischsprachiger Informationen durch die Kommission bereits aufgefallen ist, freuen wir uns auch über Ihre Meinung zu diesem Thema im Rahmen der Kommentarfunktion in unserem Blog unten am Ende dieser Seite.

Bildquelle: jorisvo – Fotolia.com