Taunusstein und Niedernhausen
Bild: Unterschrift unter den Vertrag über eine gemeinsame Vergabestelle von Taunusstein und Niedernhausen: (v. li.) Taunussteins Bürgermeister Sandro Zehner, Niedernhausens Erster Beigeordneter Norbert Beltz, Taunussteins Erster Stadtrat Peter Lachmuth und Niedernhausens Bürgermeister Joachim Reimann.

In einer gemeinsamen Stellungnahme ziehen die Bürgermeister der hessischen Kommunen Taunusstein und Niedernhausen, Sandro Zehner und Joachim Reimann, eine positive Bilanz der zweijährigen interkommunalen Kooperation bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen. Seitdem unterstützt und prüft die gegründete Zentrale Vergabeberatungsstelle (ZVBS) die beiden Verwaltungen bei der Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen.

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Unser Ziel war es, unsere Vergabeabläufe stärker zu standardisieren und mehr Rechts- und Kostensicherheit für unsere Kommunen zu erreichen. Gerade bei Verwaltungen unserer Größe und der fortschreitenden Rechtsentwicklung im Vergaberecht ist das eine große Herausforderung“, so der Bürgermeister von Niedernhausen, Joachim Reimann, zu den Gründen der Zusammenarbeit. Beide Rathauschefs sind sich einig, dass sie diese Herausforderung gut lösen konnten. „Zwei volle Jahre nach dem Start, haben wir ein bearbeitetes Auftragsvolumen von rund 26 Millionen Euro in etwas mehr als 100 durchgeführten Verfahren vorzuweisen – ohne Rügen und Beanstandungen“, sagt der Rathauschef von Taunusstein, Sandro Zehner.

Zunehmend europaweite und digitale Ausschreibungen

Vergeben wurden Aufträge aus den verschiedensten Aufgabengebieten: Abfallkorbentleerung, Gebäudereinigung, Straßensanierung oder Wärme- und Stromversorgung. Durch rechtliche Änderungen hat sich die Zahl der europaweit auszuschreibenden Lieferungen und Leistungen innerhalb der beiden Jahre verdoppelt. Seit Oktober 2018 müssen zudem alle europaweiten Verfahren digital durchgeführt werden.

Beratung und Prüfung durch „Zentrale Vergabeberatung“

Die engen Beratungen und Prüfungen durch die ZVBS stellen einen wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung im Verfahrensablauf dar und sind eine Stärke des gewählten Modells der interkommunalen Zusammenarbeit. So fallen Unstimmigkeiten zwischen Leistungsverzeichnissen und vorhandenen planerischen Zeichnungen auf und können noch vor der Veröffentlichung bereinigt werden. Vorteilhaft ist das für alle Beteiligten – für den Auftraggeber, weil Nachträge vermieden werden, und für die Auftragnehmer, weil Kalkulationsrisiken reduziert werden.

Quelle: Stadt Taunusstein, Gemeinde Niedernhausen
Bildquelle: RMB/Wolfgang Kühner