Landeszeichen NRW

Wie erwartet, steht eine Neufassung des TVgG-NRW relativ weit oben auf der Liste der Reformvorhaben der neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Bereits im Koalitionsvertrag wurden die Ziele beschrieben:

„Das Vergaberecht wird vereinfacht. Wir stehen zur Tariftreue. Deshalb stellen wir sicher, dass weiterhin öffentliche Vergaben nur bei Einhaltung des Mindestlohns und von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen erfolgen können. Alle darüber hinausgehenden Regelungen im Tariftreue- und Vergabegesetz werden entfallen, weil sie ihre Ziele nicht erreicht haben und bei Kommunen und Unternehmen unnötige Bürokratie erzeugen.“

Im Rahmen der Bekanntgabe des sog. Entfesselungspakets I wurden für das erst im Frühjahr dieses Jahres geänderte Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) nun erste Eckpunkte zur anstehenden Reform veröffentlicht. So sollen Nachweispflichten entfallen, die die Vergabestellen und Unternehmen unnötig belasten würden. Zudem soll die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten für den Einzelfall in das Ermessen der Vergabestelle gelegt und nicht mehr vorgegeben werden.

Die sog. „Fact Sheets“ der Landesregierung:

  1. Die Regelungen zur Tariftreue und Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bleiben und werden durch vertragliche Sanktionsmöglichkeiten gestärkt.
  2. Die Regelungen zur Nachhaltigkeit werden vereinfacht: Öffentliche Auftraggeber können nun Nachhaltigkeitsaspekte bedarfs- und einzelfallgerecht umsetzen.
  3. Der Schwellenwert (25.000 Euro) wird mit dem allgemeinen Vergaberecht zur Verhandlungsvergabe harmonisiert.
  4. Zwei Rechtsverordnungen zum TVgG-NRW werden aufgehoben.
  5. Lediglich redaktionelle Änderungen gibt es im Korruptionsbekämpfungsgesetz. Der Schutzstandard bei der Korruptionsbekämpfung bleibt erhalten.
  6. Die Einführung des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt durch Bundesgesetzgeber sorgt bundesweit für effektivere Korruptionsbekämpfung und mehr Transparenz.

Weitere Informationen

Die Presseerklärung sowie die „Fact Sheets“ zum Entfesselungspaket I finden Sie hier.

Quelle: Landesregierung Nordrhein-Westfalen