Nicht zuletzt aufgrund der Mitte dieses Jahres neugefassten Open Data-Richtlinie (Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) nimmt das Thema „Offene Daten“ in der öffentlichen Verwaltung Fahrt auf.

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Die Bundesregierung will nun bis Frühjahr 2020 eine Datenstrategie für Deutschland erarbeiten, die nicht nur ein wichtiges Element zur Förderung von datengetriebenen Innovationen sein soll, sondern auch ein Baustein zu einer europäischen Vision für das Datenzeitalter. Dabei sollen in dieser Vision eine bessere Nutzung von Daten zum Wohle vieler und der Schutz der Rechte und Daten kein Widerspruch sein, sondern vielmehr untrennbar zusammengehören. Hierdurch soll die Nutzung von Daten durch Personen und Institutionen in (Zivil‐)Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Bundesverwaltung signifikant gesteigert und gleichzeitig Datenmissbrauch konsequent verhindert werden.

In der vergangenen Woche hat das Kabinett im Rahmen der Digitalklausur die Eckpunkte einer solchen Datenstrategie der Bundesregierung beschlossen. Ein breiter Beteiligungsprozess soll zur Entwicklung dieser Datenstrategie gestartet werden. Dabei adressiert die Bundesregierung in ihrer Strategie nicht nur Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft, sondern will darüber hinaus, dass der Bund selbst zum Vorreiter einer verstärkten verantwortungsvollen Datennutzung und Datenbereitstellung wird.

So sollen beispielsweise gesicherte Verbindungen zur Datenübermittlung innerhalb der öffentlichen Verwaltung zur ebenenübergreifenden Zusammenarbeit geschaffen und weitere Maßnahmen der Datensicherheit geprüft werden.

Für diesen Entwicklungsprozess wurden vier konkrete Handlungsfelder identifiziert. Die Datenstrategie soll dazu dienen:

  • die Datenbereitstellung und den Datenzugang zu verbessern und dazu die langfristige Verfügbarkeit von Daten technisch und rechtlich zu sichern,
  • eine verantwortungsvolle Datennutzung zu befördern und zugleich Datenmissbrauch zu verhindern,
  • Datenkompetenz in der Gesellschaft zu erhöhen und Datenkultur zu etablieren,
  • den Staat zum Vorreiter und Treiber einer verstärkten Datennutzung und Datenbereitstellung zu machen.

Die Datenstrategie soll sich dabei sowohl mit nicht‐personenbezogenen als auch mit personenbezogenen Daten befassen. Für die Erhebung und Nutzung von Daten gibt es rechtliche Leitlinien. Bei der Erarbeitung der Datenstrategie müssen die bestehenden Regelungen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Schutzes von Geschäfts-, Betriebs- und Steuergeheimnis, zum Schutz vor Diskriminierung und des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigt bzw. umfassend gewährleistet werden.

Der Staat trägt hierbei besondere Verantwortung, bestehende rechtliche Rahmenvorgaben effektiv durchzusetzen sowie durch gute Rahmenbedingungen und geeignete Sicherheitsarchitekturen Vertrauen zu schaffen und Sicherheit zu geben. Dabei sollen auch die Ergebnisse des ersten Fortschrittsberichts der Bundesregierung zu § 12a EGovG  (Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung) Berücksichtigung finden.

Eckpunkte zur Datenstrategie der Bundesregierung finden Sie hier.

Bildquelle: Nikita Gonin – stock.adobe.com