Einsatz von E-Mails in Vergabeverfahren nicht empfehlenswert!
Vergabekammer des Bundes: Kommunikation mit Bewerbern und Bietern per E-Mail ist riskant.
Zum Thema Vergaberecht finden Sie auf dem cosinex Blog
Vergabekammer des Bundes: Kommunikation mit Bewerbern und Bietern per E-Mail ist riskant.
Die Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG NRW) trat am 01. Juni 2013 in Kraft. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-WestfalenLeitfaden hat dazu einen kostenfreien Leitfaden veröffentlicht.