Das Vergabejahr 2024 im Ausblick
In bester Tradition verbinden wir unsere Neujahrsgrüße mit einem Ausblick auf das kommende Vergabejahr.
Zum Thema Vergaberecht finden Sie auf dem cosinex Blog
In bester Tradition verbinden wir unsere Neujahrsgrüße mit einem Ausblick auf das kommende Vergabejahr.
Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert den Runderlass zur Anwendung und Umsetzung des kommunalen Vergaberechts um ein weiteres Jahr.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit und Technologie des Landes Schleswig-Holstein hat Änderungen der Landesvergabeverordnung bekannt gegeben.
Das Land Berlin hat einen Leitfaden zur Durchführung eines Open-House-Verfahrens sowie Formulare für dessen Umsetzung zur Verfügung gestellt.
Welcher Maßstab ist an die Begründung einer Interimsvergabe zu legen? Die Vergabekammer Südbayern hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss das Spannungsverhältnis herausgearbeitet.
Vergaberecht: Dieser Mindestlohn gilt in Mecklenburg-Vorpommern bei öffentlichen Aufträgen seit dem 1. Januar 2024.
Bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften gelten in NRW vorläufige Bestimmungen, die das Finanzministerium am 1. Dezember bekanntgab.
Die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote ist mehr als nur das Umsetzen rechtlicher Vorschriften oder das Lösen technischer Herausforderungen. Von ihr profitieren vielmehr alle Nutzerinnen und Nutzer, konkret auch unsere Kunden sowie am Ende auch wir als Lösungsanbieter. Der heutige Internationale Tag der Menschen mit Behinderung ist Anlass hierüber zu berichten – auch wenn uns das Thema kontinuierlich beschäftigt.
Das OLG Düsseldorf rückt in einer jüngeren Entscheidung vor der Pflicht zur Vorabinformation im Unterschwellenbereich ab. Norbert Dippel nimmt diese Facette aufgrund ihrer hohen Relevanz für die Vergabepraxis in den Blick und ordnet sie politisch ein.
OLG Düsseldorf (21.06.2023, 27 U 4 / 22): Wann gilt die Pflicht zur Vorabinformation gemäß § 134 GWB im Unterschwellenbereich?
Vergabe und öffentliche Beschaffung: Diese EU-Schwellenwerte gelten ab 2025.
Die Europäische Kommission hat am 13. Juni 2023 einen Vorschlag an den Europäischen Rat für eine Empfehlung zur Entwicklung von Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft veröffentlicht.