Höhere Wertgrenzen erschweren Marktzutritt
Das Institut für Mittelstandsforschung die Initiative kommentiert das bayerische „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030“.
Zum Thema Vergaberecht finden Sie auf dem cosinex Blog
Das Institut für Mittelstandsforschung die Initiative kommentiert das bayerische „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030“.
Die Bundesrepublik kündigte an, Änderungsbedarfe im EU-Rechtsrahmen vorzulegen. Sie betreffen unter anderem die Schwellenwerte, sowie ein kohärentes vergaberechtliches Gesamtregelungssystem. Das geht aus dem aktuellen Überwachungsbericht hervor, den unter anderem Deutschland jüngst vorgelegt hat.
Zum 1. Juli hat das Saarland per Verordnung die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Sicherheitsgewerbe, im Sanitär- und Heizungshandwerk und zu möbellogistischen Dienstleistungen festgelegt.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat dem Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesvergabegesetzes vorgelegt. Die Änderungen sind überwiegend redaktioneller Art.
Ein Beschluss der Vergabekammer Westfalen gibt Hinweise zur Transparenz bei der Festlegung von Zuschlagskriterien durch öffentliche Auftraggeber und zur Abgrenzung von Zuschlagsunterkriterien.
Seit dem 15. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) gültig.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat eine kleine Anfrage zum geplanten Bundestariftreuegesetz gestellt.
Dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde ein zusätzlicher Ausschlussgrund hinzugefügt. Er berücksichtigt einen neuen Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung durch Mandatsträger, der am 18. Juni in Kraft trat.
Mit dem Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) sieht das Umweltministerium einen umfangreichen Maßnahmenkatalog auch für die öffentliche Beschaffung vor.
Die europäische Netto-Null-Industrie-Verordnung ist seit Montag in Kraft. Mit der nationalen Durchführung ist das Wirtschaftsministerium derzeit befasst.
Norbert Dippel legt anhand eines Beschlusses der VK Rheinland dar, welche Grundsätze beim Beurteilungsspielraum gelten, den der Auftraggeber bei der Ermittlung des Auftragswertes hat.
Ihre Meinung ist gefragt: Gemeinsam mit der Universität der Bundeswehr München führen wir eine Umfrage zum Maverick-Buying durch.