EU-Vergabenovelle: Kommission will Vorschlag am 9. September vorstellen
Die Europäische Kommission wird ihren Vorschlag für den angekündigten Public Procurement Act erst am 9. September 2026 vorstellen.
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Die Europäische Kommission wird ihren Vorschlag für den angekündigten Public Procurement Act erst am 9. September 2026 vorstellen.
Für öffentliche Auftraggeber, Bieter und Vergabeplattformen bestehen konkrete DSGVO-Pflichten, die in der Praxis oft unterschätzt werden. Dieser Beitrag bündelt den Stand.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für eine grundlegende Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgelegt.
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) hat einen Leitfaden zum Vergabebeschleunigungsgesetz veröffentlicht, das zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Die Handreichung fasst die wesentlichen Änderungen des öffentlichen Vergaberechts zusammen und ordnet ihre praktischen Auswirkungen ein.
Das Bundeskartellamt hat am 30. Juni 2026 seinen Jahresbericht 2025/26 vorgestellt. Für öffentliche Auftraggeber sind vor allem die Zahlen zu den Vergabekammern des Bundes und zum Wettbewerbsregister sowie die angekündigte 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von Bedeutung.
Ein neuer JRC-Methodenbericht zeigt, wie die EU verpflichtende GPP-Mindestkriterien der Ökodesign-Verordnung herleitet – und was das für Vergabestellen bedeutet.
Was ändert sich durch das Vergabebeschleunigungsgesetz konkret in VgV und GWB? Die cosinex Normendatenbank zeigt alle Neuerungen farblich hervorgehoben und mit den amtlichen Erläuterungen verknüpft.
Vor dem Inkrafttreten des Vergabebeschleunigungsgesetzes am 1. Juli erklären wir, wie es im cosinex Vergabemarktplatz und im Beschaffungsmanagementsystem umgesetzt wird.
Bund und Länder haben am 25. Juni 2026 den ersten Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda beschlossen. Zur Vereinfachung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) habe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mehrfach getagt.
§ 75a GO NRW eröffnet Kommunen neue Spielräume, verlangt aber zugleich ein anderes Denken: weniger Form, mehr Begründung; weniger Ausschluss, mehr Kommunikation; weniger Ritual, mehr Transparenz.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 18. Juni 2026 das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) beschlossen. Kernstück ist die Anhebung der Wertgrenzen auf 75.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie auf 500.000 Euro für Bauleistungen. In zweiter Lesung kamen auf Empfehlung des Hauptausschusses ein ausdrücklich kodifiziertes Bestbieterprinzip und eine besondere Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen hinzu.
Die Bundesregierung hat drei Verwaltungsvorschriften beschlossen, die die öffentliche Beschaffung auf Bundesebene vereinfachen und stärker auf Innovation ausrichten.