Nordrhein-Westfalen: Wertgrenzenerhöhung seit 1. Februar
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 2. Februar per Rundschreiben die Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge sowie die Vornahme von damit einhergehenden Straffungen in den Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung NRW erlassen.











