NRW: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb jetzt bis zum EU-Schwellenwert
Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen dürfen seit dem 1. Oktober 2026 Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben mit Teilnahmewettbewerb bis zum EU-Schwellenwert durchführen. Bislang lag die Grenze bei 100.000 Euro. Das Finanzministerium zieht damit die Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes durch das Vergabebeschleunigungsgesetz nach.











