Beschaffungsinstrumente: Das Open-House-Modell
Im dritten Teil unserer Beitragsreihe nimmt Norbert Dippel die Voraussetzungen, Potenziale und Fallstricke des Open-House-Verfahrens in den Blick.
Zum Thema Vergaberecht finden Sie auf dem cosinex Blog
Im dritten Teil unserer Beitragsreihe nimmt Norbert Dippel die Voraussetzungen, Potenziale und Fallstricke des Open-House-Verfahrens in den Blick.
Die zum 1. Oktober novellierte Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt seit dem Jahreswechsel auch für Kommunen.
Im Sommer kündigte die auch niedersächsische Staatskanzlei Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an. Inkrafttreten sollen die Anpassungen im ersten Halbjahr 2025.
Nachdem das Bundeskabinett Ende November den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen hat, wird das Vorhaben wohl am 20. Dezember im Bundesrat beraten.
Wir stellen unsere Prognosen und Trends für den öffentlichen Einkauf im Jahr 2025 vor.
Die Koalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt wird das von ihr beschlossene Tariftreue- und Vergabegesetz überarbeiten.
Mit Rundschreiben vom 31. Dezember 2024 hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eine zuvor angekündigte Anhebung der Wertgrenzen umgesetzt. Sie ist seit dem 1. Januar in Kraft.
Bei einer nachhaltigen, also unter anderem auch umweltverträglichen, Beschaffung sollen nicht nur die Beschaffungskosten, sondern sämtliche, über die Lebensdauer eines Produktes entstehenden Kosten betrachtet werden.
In bester Tradition verbinden wir unsere Neujahrsgrüße mit einem Ausblick auf das beginnende Vergabejahr.
Im Herbst wurden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg neue Landtage gewählt. Inzwischen liegen in allen drei Ländern Koalitionsverträge vor, die jeweils auch vergaberechtliche Vorhaben umfassen.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein entscheidendes Instrument, um die Sozialwirtschaft in der EU zu stärken und ihre Potenziale für soziale, wirtschaftliche und ökologische Innovationen auszuschöpfen. Das geht aus einer Initiativstellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hervor.
Der Bayerische Landtag hat mit dem zweiten Modernisierungsgesetz Bayern einen Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen, der befristet höhere Wertgrenzen vorsieht.