Mit der neuen VergStatVO werden öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die in § 3 VergStatVO geregelten Daten zu Vergabeverfahren innerhalb von 60 Tagen ab Zuschlag an Destatis zu melden. Betroffen sind dabei nicht nur EU-weite Vergaben, sondern regelmäßig alle Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000 EUR (nach Maßgabe der Voraussetzungen von § 2 Abs. 2 VergStatVO) mit Zuschlag ab dem 1. Oktober 2020. Die aktuellen Versionen der cosinex Systeme setzen diese neuen Anforderungen um.
Eine Vergabestatistikmeldung kann direkt aus der jeweiligen Fachanwendung heraus erfolgen, wenn diese über eine entsprechende Schnittstelle zu Destatis verfügt oder alternativ über die vom Bundesamt selbst im Internet bereitgestellte Eingabeoberfläche.
In beiden Kernlösungen der cosinex im Bereich der E-Vergabe, dem Vergabemanagementsystem und dem Vergabemarktplatz als technische Basis für zahlreiche Vergabeplattformen in Deutschland, wurden entsprechende Funktionalitäten und die notwendige Schnittstelle zu Destatis bereitgestellt. Den gesamten Artikel lesen…