Entfesselungspaket II: Nordrhein-Westfalen rückt E-Rechnung in den Mittelpunkt
E-Rechnung ist ein zentrales Vorhaben des 2. Entfesselungspakets
E-Rechnung ist ein zentrales Vorhaben des 2. Entfesselungspakets
Anfang September hat das Bundeskabinett die Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung beschlossen. Die neue E-Rechnungsverordnung (E-Rech-VO), die auf der Verordnungsermächtigung des § 4a Abs. 3 E-Government-Gesetz (EGovG) beruht, zeigt am Beispiel des Bundes auf, in welche Richtung sich die Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung entwickeln kann. Denn mit der Verordnung wird nicht nur – den Vorgaben der EU-Richtlinie […]
Nachhaltigkeit betrifft Kommunen auch mit Blick auf die Beschaffung von Bio-Lebensmitteln. Ein Leitfaden gibt Praxistipps
Nach einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses hat der Deutsche Bundestag Anfang Dezember 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung mit dem sog. „E-Rechnungs-Gesetz Bund“ verabschiedet.
Im Juli diesen Jahres hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung im Öffentlichen Auftragswesen verabschiedet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Inneren soll die EU-Richtlinie (2014/55/EU vom 16. April 2014) in nationales Recht umgesetzt werden.
Neue Funktionen für Vergabestellen in DTVP machen die E-Vergabe noch einfacher und komfortabler.