Umweltbundesamt empfiehlt längere Nutzungsdauer von PCs
Das Umweltbundesamt empfiehlt, Computer in den Verwaltungen mindestens sechs Jahre zu nutzen. Ein Excel-Tool soll helfen.
Das Umweltbundesamt empfiehlt, Computer in den Verwaltungen mindestens sechs Jahre zu nutzen. Ein Excel-Tool soll helfen.
Am 13.11.18 hat der DVA Änderungen am 1. Abschnitt VOB/A, also für den Bereich Unterschwellenvergaben, beschlossen.
Nachdem der erste Teil der Beitragsreihe einen Einstieg in die Thematik der Angebotswertung gegeben und beleuchtet hat, wann und wie der Preis als alleiniges Wertungskriterium geeignet ist, befasst sich der zweite Teil mit der Fragestellung, was beachtet werden sollte, wenn sowohl Preis- als auch Leistungskriterien bei der Wertung zu berücksichtigen sind.
Das Thüringer Landeskabinett hat die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) beschlossen.
OLG Düsseldorf: „Öffentlich gefördert“ bedeutet nicht zwingend „öffentlicher Auftrag“
OLG Düsseldorf zu den Kriterien rund um den wirksamen Ausschluss von Bietern aufgrund vorheriger Schlechtleistung.
Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen gelten weiter bis Ende 2019.
„Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt“ – dies gibt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in § 127 Abs. 1 Satz 1 vor. Doch hinter dieser knappen Formulierung versteckt sich geradezu eine Wissenschaft zu der Frage, mit welcher Wertungsmethode für die jeweilige Ausschreibung aus Preis und ggf. Kriteriengewichtung die „Wirtschaftlichkeit“ eines Angebotes ermittelt wird. […]
Die Themen Datenschutz und Datensicherheit spielen in der E-Vergabe eine bedeutende Rolle.
Mit dem im Jahr 2001 zwischen der EU und den USA unterzeichneten Abkommen ENERGY STAR erfolgte die Koordinierung der Energieverbrauchskennzeichnung von Bürogeräten.
Seit vergangenen Donnerstag stehen über das Open-Government-Angebot „www.open.nrw“ wichtige Daten zu Vergabeverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen in technisch strukturierter Form und als Open Data zur Verfügung.
Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. So der in § 97 Abs. 4 festgelegte Grundsatz zur Losvergabe. Wer hiervon (ausnahmsweise) abweicht, muss dies – möglichst rechtssicher – begründen, da Lose zum Gegenstand von Nachprüfungsverfahren gemacht werden können.