Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2020
Das Vergaberecht nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet nur auf Aufträge Anwendung, deren Nettoauftragswert die EU-weit einheitlichen Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Die Schwellenwerte sind in den EU-Vergaberichtlinien festgelegt und werden alle zwei Jahre durch die EU überprüft und im Regelfall auch angepasst, zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2018. Daher war mit einer […]