Bayern: Modernisierung und Wirtschaftlichkeit des Vergaberechts
Mit Markus Söder und Hubert Aiwanger haben sich führende Mitglieder der bayerischen Landesregierung jüngst zum Vergaberecht geäußert.
Mit Markus Söder und Hubert Aiwanger haben sich führende Mitglieder der bayerischen Landesregierung jüngst zum Vergaberecht geäußert.
Bayern bietet beginnend am 18. Juli sechs Workshops zur nachhaltigen Beschaffung an.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den Stufenplan „Smarte Städte und Regionen“ vorgestellt.
In einem aktuellen Konzeptpapier unternimmt das Bundeswirtschaftsministerium den Versuch, klimafreundliche Grundstoffe wie grünen Stahl zu definieren. Davon soll auch die öffentliche Beschaffung profitieren.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Leitfaden für nachhaltige Textilbeschaffungen überarbeitet.
Am 29. Mai hat das Kabinett das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es sieht beträchtliche Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in diesem Bereich vor.
Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung erweitert sein Angebot um die Möglichkeit zur Prüfung und Auszeichnung des Innovationsgrades
Über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben in Bochum erneut den Puls des Vergaberechts gefühlt: Das Vergabesymposium 2024 offenbarte die zentrale Rolle, die das öffentliche Auftragswesen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft spielt und bot fundierte Einblicke in Gegenwart und Zukunft der öffentlichen Beschaffung.
Die Foren und Plattformen der Europäischen Kommission für öffentliche Auftraggeber unter den Labels *Public Buyers Community* und *Big Buyers Working Together* fügen kontinuierlich neue Angebote hinzu.
KWW, ein Projekt der Deutschen Energie-Agentur, unterstützt Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung mit verschiedenen Werkzeugen, darunter einem Musterleistungsverzeichnis.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat die vergaberechtlichen Erleichterungen infolge der Flutkatastrophe am 22. Februar verlängert. Die Ausnahmeregelung war bis 31. März 2024 befristet.
Die Beschaffung der öffentlichen Hand hat unmittelbare Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit von Unternehmen.