Öffentliche Auftragsvergabe als Hebel für Innovationen
Eine aktuelle Studie der OECD untersucht Möglichkeiten zur Förderung von Innovationen im öffentlichen Sektor durch öffentliche Beschaffung.
Eine aktuelle Studie der OECD untersucht Möglichkeiten zur Förderung von Innovationen im öffentlichen Sektor durch öffentliche Beschaffung.
Die zum 1. Oktober novellierte Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt seit dem Jahreswechsel auch für Kommunen.
Im Sommer kündigte die auch niedersächsische Staatskanzlei Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an. Inkrafttreten sollen die Anpassungen im ersten Halbjahr 2025.
Am 30. und 31. Januar 2025 bringt der Hamburger Vergabetag öffentliche Einkäufer, Vergaberechtler und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbänden zusammen, um aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht zu diskutieren. Auch die cosinex ist vertreten: Geschäftsführer Carsten Klipstein wird zum Zukunftsthema KI mitdiskutieren.
Auch in Sachsen-Anhalt sind seit dem 1. Januar 2025 erhöhte Wertgrenzen in Kraft.
Wir stellen unsere Prognosen und Trends für den öffentlichen Einkauf im Jahr 2025 vor.
Die Koalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt wird das von ihr beschlossene Tariftreue- und Vergabegesetz überarbeiten.
Mit Rundschreiben vom 31. Dezember 2024 hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eine zuvor angekündigte Anhebung der Wertgrenzen umgesetzt. Sie ist seit dem 1. Januar in Kraft.
In bester Tradition verbinden wir unsere Neujahrsgrüße mit einem Ausblick auf das beginnende Vergabejahr.
Im Herbst wurden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg neue Landtage gewählt. Inzwischen liegen in allen drei Ländern Koalitionsverträge vor, die jeweils auch vergaberechtliche Vorhaben umfassen.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein entscheidendes Instrument, um die Sozialwirtschaft in der EU zu stärken und ihre Potenziale für soziale, wirtschaftliche und ökologische Innovationen auszuschöpfen. Das geht aus einer Initiativstellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hervor.
Der Bayerische Landtag hat mit dem zweiten Modernisierungsgesetz Bayern einen Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen, der befristet höhere Wertgrenzen vorsieht.