Wenn elektronische Angebote gefordert werden, sind schriftliche auszuschließen!
Nachdem sich die Vergabekammer Südbayern für die Frage des „Angebotsausschlusses bei ungültiger Signatur“ bereits mit mathematischen Ketten- und Schalenmodellen rund um elektronische Angebote auseinandersetzen musste (Beschluss), hatte jüngst die Vergabekammer Nordbayern Gelegenheit, sich mit einer weniger technischen, dafür in der Praxis aber ebenfalls bedeutenden Frage rund um die elektronische Angebotsabgabe auseinanderzusetzen.