NRW entfesselt sich weiter – Entwurf zur Umsetzung der E-Rechnung in NRW
Seit 01.04.20 müssen öffentliche Auftraggeber in NRW elektronische Rechnungen in strukturierter Form empfangen können.
Seit 01.04.20 müssen öffentliche Auftraggeber in NRW elektronische Rechnungen in strukturierter Form empfangen können.
E-Rechnung ist ein zentrales Vorhaben des 2. Entfesselungspakets
Anfang September hat das Bundeskabinett die Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung beschlossen. Die neue E-Rechnungsverordnung (E-Rech-VO), die auf der Verordnungsermächtigung des § 4a Abs. 3 E-Government-Gesetz (EGovG) beruht, zeigt am Beispiel des Bundes auf, in welche Richtung sich die Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung entwickeln kann. Denn mit der Verordnung wird nicht nur – den Vorgaben der EU-Richtlinie […]
Nach einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses hat der Deutsche Bundestag Anfang Dezember 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung mit dem sog. „E-Rechnungs-Gesetz Bund“ verabschiedet.
Im Juli diesen Jahres hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung im Öffentlichen Auftragswesen verabschiedet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Inneren soll die EU-Richtlinie (2014/55/EU vom 16. April 2014) in nationales Recht umgesetzt werden.